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   BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62   

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BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62 (https://dejure.org/1963,716)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1963 - 1 AZR 463/62 (https://dejure.org/1963,716)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1963 - 1 AZR 463/62 (https://dejure.org/1963,716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsbeschränkung - Gleichstellung zum Unternehmer - Haftpflichtversicherung - Ausübung einer gefahrengeneigten Tätigkeit - Leichtes Verschulden - Schadenersatz - Schadenersatzansprüche - Höhe der Deckungssumme - Sozialversicherungsträger - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO §§ 898, 899636 RVO n.F.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 67
  • MDR 1964, 538
  • DB 1964, 703
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es in seinem Beschluß vom 25. September 1957 ausdrücklich und mit ausführlicher Begründung abgelehnt j, die in § 899 Abs. 1 RVO a.P. enthaltene Gleichstellung gewisser Personen mit dem Unternehmer auf alle Arbeitnehmer auszudehnen (vgl. BAG 5, 1 ZT? 'J = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO).

    b) Kommt dagegen das Landesarbeitsgericht bei der erneuten Prüfung zu dem Ergebnis, daß den Beklagten nur leichtes Verschulden trifft, dann sind die Schadenersatzansprüche des Klägers grundsätzlich ausgeschlossen (BAG 5, 1).

    umgekehrt (vgl. BAG 5, 1 £\9 ) ° In Fällen der vorliegenden Art wird das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, die den Schaden zu decken hat, nicht in dem Sinne berücksichtigt daß dadurch die Haftung des Arbeitnehmers begründet wird Vielmehr fuhrt das Bestehen der Haftpflichtversicherung zu, daß der Haftungsausschluß verneint wird.

    aa) In diesem Zusammenhang hat der Beklagte eine gegenteilige Ansicht vertreten» Er meint, wenn dem verletzten Arbei4:sk;:-n.eradcn mit Rücksicht auf das Bestehen einer Haft- :flichtVersicherung ein Schadenersatzanspruch zugebilligt werde» dann handele es sich/um einen Billigkeitsanspruch, der nicht auf die Sozialversicherungsträger übergehe, sondern nur solche Schäden betreffe, die nicht durch die Sozialversicherungsträger gedeckt werden» Diese Ansicht verkennt den Ausgangspunkt der Haftung des einen Arbeitskameraden schädigenden Arbeitnehmers» wenn und soweit dieser seinem verletzten Arbeitskameraden haftet, handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch und nicht um einen Billigkeiteanspruch, für den übrigens eine Anspruchsgrundlage nicht gefunden werden könnte» Die Präge der Billigkeit spielt nur bei der Erwägung eine Rolle, ob ein bei schuldhafter Schadenszufügung grundsätzlich gegebener Anspruch einzuschränken oder auszuschließen ist» Schon der Große Senat hat in seinem mehrfacherwähnten Beschluß (BAG 5, 1 ff») zum Ausdruck gebracht, daß die Sozizlvcrsicherunrstrüger nach § 1542 RVO den schädigenden Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, wenn er seinem Arbeit Rea me rauen haftet» Es besteht kein Anlaß, hiervon etwa deshalb abzugehen, weil eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für den Schädiger einzutreten hat» Lediglich die Höhe der Haftung ist in diesem Palle auf die Deckungssumme begrenzt» In diesem Rahmen können aber auch die Sozialversicherungutrager den Schädiger wegen der auf sie übergegangenen Forderung in Anspruch nehmen (BGH AP Nr. 5 zu § 1542 RVO; a»A» Sieg, SAB 65, 87 unter Berufung auf BGH AP Nr» 25 zu §§ 898, 899 RVO)».

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62
    Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs hat den Grundsatz aufgestellt, daß bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 847 BGB alle Umstände des Falles, darunter auch der Grad des Verschuldens des Verpflichteten, zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 18, 149 /T57 ff °J) ° Br hat dazu ausgeführt, der Umstand, daß der Schaden durch ein grobfahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Schädigers hervorgerufen ist, sei nicht nur im Hinblick auf die Reaktion bei dem Verletzten zu berücksichtigen.
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62
    8c Die vom Beklagten zum erstenmal in der Revisionsinstonz erhobene Einrede der Verjährung kann der Senat nicht beachten, da hiermit zugleich neue Tatsachen vorgebracht werden (BAG AP Hr. 5 zu § 113 AVAVG a-.F. ; BGHZ 1, 234 io m i t wird sich das Landesarbeitsgericht ausein en missen, sofern die Einrede in der neuen Verhand ihm erhoben werden sollte».
  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62
    »ift-ioht schweren Schuld" ira Sinne der bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung gleichsetzt, ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nicht entzogen» Insoweit steht allerdings dem Gericht der latsacheninstanz ein bestimmter Beurteilungsspielraum offen, der der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist» Eine Rechtsverletzung liegt aber dann vor» wenn das Gericht der Tatsacheninstanz bei der ihm obliegenden wertenden Subsumtion des Sachverhalts gegen Rechtsvorschriften, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe, Denkgesotse oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände tatsächlicher Art nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl» BAG 7? 290 /301 t j = AP Nr» 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 9, 243 2477 - AP Nr» 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr» 23 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers)» bb) Den Begriff der groben Fahrlässigkeit als solchen hat 6.
  • BGH, 08.05.1954 - II ZR 20/53

    Selbstmord bei Lebensversicherung

    Auszug aus BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62
    Das ergibt sich daraus, daß her § 1542 RVO im Unterschied zu entsprechenden anderen Bestimmungen nicht gesagt ist, der Übergang dürfe nicht zum Nachteil des Verletzten geltend gemacht werden (vgl. Geige1 Haftpflichtprozeß, 11. Aufl., Kap. 26 Randziff. 65; BGH NJW 1954, 1115).
  • BAG, 23.11.1962 - 1 AZR 304/61

    Betriebsaufseher - Arbeiteraufseher - Betriebsangehöriger - Kraftfahrer -

    Auszug aus BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62
    Dabei hatte er keine der genannten Punktionen, insbesondere auch nicht in seiner Eigenschaft als Kraftfahrzeugfahrer (Vgl. BAG AP Nr. 27 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers mit insoweit zustimmender Anmerkung von Götz Ilueck).
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Es ist unzulässig, durch Prozeßhandlungen neue Ansprüche in die Revisionsinstanz einzuführen (vgl. BAGE 15, 67, 79 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 8 der Gründe; BAG Urteil vom 9. März 1993 - 9 AZR 233/91 - n.v.; BGHZ 1, 234, 239; BGH Urteil vom 10. Mai 1990 - XI ZR 246/89 - NJW 1990, 2754).
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    Soweit die Revision erstmals geltend macht, die Klägerin sei nach Ablauf des letzten Vertrages weiterbeschäftigt und weiterbezahlt worden und damit § 625 BGB zur Anwendung bringen will, handelt es sich um ein neues Vorbringen, das in der Revisionsinstanz nicht mehr berücksichtigt werden kann (BAG vom 13.4.1956 - 1 AZR 390/55 - BAG 2, 355 = AP Nr. 9 zu § 9 MuSchG; BAG vom 20.6.1958 - 2 AZR 197/56 - AP Nr. 5 zu § 113 AVAVG [a.F.]; BAG vom 30.10.1963 - 1 AZR 463/62 t 15 -.

    BAG 15, 67 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Grunsky, ArbGG, 3. Auf1., § 73 Rn. 30).

  • BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 304/70

    Schmerzensgeld

    Welche Entschädigung als billig im Sinne von § 84-7 BGB zu bezeichnen ist, ist vom Gericht nach § 287 ZPO zu schätzen (BAG 1 5, 67-[78] = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers ; BGH VersR 61, 703 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei hat er sich im Rahmen des freien richterlichen Ermessens zu halten (BGH LM Nr. 4, 6, 11a und 20 zu § 84-7 BGB; BGH VersR 57, 572); ihm ist ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (BAG 15, 67 C78] - BAG AP Nr. 50 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BGH GrS, BGHZ 18, 149 [160])».

  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 289/78

    Versorgungsverband - Pflichtversicherung - Abführung von Beiträgen -

    Das i s t e in n e u e s t a t s ä c h l i c h e s V or b r in g e n , d a s n ach § 561 Abs. 1 ZPO u n z u lä s s ig i s t (BAG AP N r. 5 zu § 113 AVAVG a .F . [z u IV 5 d e r G ründe] , BAG 15, 67 [7 9 ] = AP Nr. 30 zu § 611 BGB H aftu n g d es A rb e itn e h m e rs [z u 8 d er G rü n d e]; BGHZ 1, 234 [2 3 9 3 ).
  • BAG, 13.10.1976 - 3 AZR 606/75

    Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung, Inbezugnahme einer bestimmten

    In der Revisionsinstanz kann die Einrede der Verjährung nicht mehr erhoben werden (BAG 15, 67 L79] = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Haftimg des Arbeitnehmers [zu 8 der Gründe]; BGHZ 1, 234 [239]).
  • BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 32/82
    Soweit der Beklagte sich in der Revisionsinstanz ausdrücklich auf Verjährung beruft, kann er damit nicht mehr gehört werden, weil es sich insoweit um neues und daher nicht mehr zu berücksichtigendes tatsächliches Vorbringen handelt (BAG 15» 67, 79 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 8 der Gründe? BGHZ 1, 23, 239).
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